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Erfassen Sie Ihre Zeiten? – Das EuGH hat entschieden

Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. (Urt. v. 14.05.2019, Az.: C-55/18) Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Das Urteil hört sich nach viel Arbeit für Mensch an, ist es aber nicht. Dieses Urteil dient in erster Linie zum Schutz des Arbeitnehmers. Dabei ist es heutzutage einfach durch den Einsatz von Zeiterfassungs- und Zutrittssystemen seine Arbeitszeiten, vor allem die Vertrauensarbeitszeit oder Überstunden, zu dokumentieren.

Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern unterstützen wir Sie hierbei und sorgen vor allem für eine transparente Erfassung der Arbeitszeit. Dies ermöglicht es Ihnen und Ihren Mitarbeitern Zeiten zu erfassen, unabhängig davon wo die Arbeitszeit erbracht wird: im Unternehmen, im Außendienst, im Home-Office oder abends auf der Couch. So bekommt jeder Mitarbeiter einen Überblick über seinen Arbeitsalltag und kann so seine freie Zeit besser koordinieren. Dies hilft die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und man ist rechtlich immer auf der sicheren Seite.

Wenn Sie sich fragen, wie man die Arbeitszeit genau, transparent und vor allem unkompliziert erfassen kann, ist SOFT-CONSULT ihr Partner und begleitet Sie mit in die digitale Welt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mehr zum Thema Zeiterfassung lesen Sie hier.

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Manuel Häge

Head of Business Development HR Applications