ELENA-Verfahren Übermittlung an die ZSS möglich
01/28/2010

Nach Korrektur des Kernprüfprogramms durch die ZSS ist die Übermittlung der ELENA-Meldungen an die Zentrale Speicherstelle ab sofort möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Daten nur im Echtlauf zu übermitteln sind. Der Testlauf darf nicht gestartet werden. Die Rückmeldungen der ZSS bestehen derzeit aus der Annahmebestätigung der Dateien. Diese werden zur Zeit noch per Mail gesendet und sollten gespeichert werden.

Mit dieser Annahmebestätigung haben Sie als Arbeitgeber die Verpflichtung nach § 97 Absatz 1 SGB IV erfüllt. Die Daten sind damit bei der Zentralen Speicherstelle abgegeben.

Wenn Sie bereits den Januar 2010 freigegeben haben und den Februar schon abgerechnet haben, sollten zunächst die Daten für den Januar übermittelt werden, danach die für den Februar.

Die Verarbeitung der Rückmeldungen (z.B. Fehlermeldungen/Verfahrensnummer) kann nach neuesten Informationen bis zu 120 Tage dauern.

Dafür ist Dakota 5.0 Voraussetzung.
Es wird eine weitere Information erfolgen, wenn Dakota 5.0 freigegeben ist.


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